§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
§ 2 Vertragsschluss, Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
(3) Handy-Town ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 10 Kalendertagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail. Nach fruchtlosem Ablauf der 10-Tages-Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
(4) Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise per Vorkasse, per PayPal oder per Nachnahme, durch Kreditkartenzahlung. Handy-Town behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.
(5) Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen. Bei Zahlung per Nachnahme verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis bei Lieferung der Ware zu zahlen. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung nach Versendung der Ware.
(6) Die Bezahlung per Nachnahme ist nur bei Versand innerhalb Deutschlands möglich.
(7) Die Bezahlung per Sofortüberweisung wird über eine SSL-verschlüsselte Verbindung übertragen. Mit Hilfe Ihrer PIN und TAN autorisieren Sie Ihre Überweisung, die dann von Ihrer Bank ausgeführt werden kann. PIN und TAN werden dabei von Handy-Town nicht gespeichert. Ihre Kontoauszugsdaten werden weder von Handy-Town noch von der Paynet AG als Anbieter der Sofortüberweisung gespeichert, sondern aus dem Überweisungsformular direkt und verschlüsselt zur Bank geschickt.
Der Betreiber des Dienstes Sofortüberweisung, die Payment Network AG, hat zu Ihren Gunsten eine Versicherung abgeschlossen, die Schäden bei Missbrauch nach Maßgabe der unter diesem Link wiedergegebenen Versicherungsbedingungen ersetzt. Hierdurch sollen Sie im Rahmen des Versicherungsumfangs vor etwaigen Haftungsrisiken geschützt werden. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es viele Banken und Sparkassen gibt, die davon ausgehen, dass die Nutzung des Dienstes „Sofortüberweisung“ wegen der Verwendung Ihrer PIN und TAN zu einer Haftungsverlagerung bei etwaigen Missbräuchen durch Dritte führt. Dies kann dazu führen, dass im Missbrauchsfalle Ihre Bank sich weigert, den Schaden zu übernehmen und im Ergebnis Sie den Schaden zu tragen haben. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass es bisher bei dem Dienst „Sofortüberweisung“ noch zu keinen Missbräuchen gekommen ist (TÜV-zertifiziertes-Online-Zahlungssystem). Zudem besteht der oben genannte Versicherungsschutz.
(8) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.
(9) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(10) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
§ 3 Lieferung
(2) Die Lieferung erfolgt durch Sendung der Ware ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Soweit Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, beträgt die Lieferfrist im Allgemeinen 2-3 Werktage nach Erhalt des Kaufpreises. Ansonsten beträgt die Lieferfrist im Allgemeinen 2-3 Werktage ab Versand der Auftragsbestätigung. Diese Angaben sind unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Die Lieferung erfolgt gegen die bei der Internetbestellung angegebenen Verpackungs- und Versandkosten. Für Auslandslieferungen wird, soweit nichts anderes angegeben ist, der Preis für Verpackung und Versand gesondert nach Gewicht berechnet. Wenn der Kunde eine spezielle Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er auch diese Mehrkosten zu tragen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
§ 5 Preise
(2) Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist der Preis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots des Kunden.
§ 6 Rücktritt
(2) Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Handy-Town sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
§ 7 Gewährleistung
(2) Ist die Sache mangelhaft, hat der Kunde das Recht, als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Handy-Town kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Handy-Town Shops, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(3) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, so hat er uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(4) Liefert Handy-Town zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen.
(5) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Handy-Town. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren.
§ 8 Transportschäden
(2) Handy-Town ist unverzüglich nach der Entdeckung von verborgenen Mängeln zu informieren.
(3) Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
§ 9 Widerrufsbelehrung und Widerrufsfolgen
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Pfarrstr .7
D-87561 Oberstdorf
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Handy-Town nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Handy-Town oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
(2) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Handy-Town haftet daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit des Handy-Town Internet-Shops.
§ 11 Datenschutz
Handy-Town verpflichtet sich, die persönlichen Daten des Kunden nach Maßgabe des Datenschutzgesetzes streng vertraulich zu behandeln. Die persönlichen Daten und Email-Adressen werden ausschließlich von und für Handy-Town, deren direkte Anbieter und Partner verwendet und an Dritte weder verliehen noch verkauft oder sonst wie zugänglich gemacht. Handy-Town sorgt serverseitig nach bestem Wissen und Stand der Technik dafür, dass persönliche Daten nicht ausgespäht werden können. Auf Wunsch werden die persönlichen Daten nach der Abwicklung laufender Aufträge gelöscht.
§ 12 Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht an dem Handy-Town seinen Sitz hat, zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.
(c) Handy-Town. Gültig ab dem 01.01.2008
